Gesetzgebung

Rechtsvorschriften zu elektronischen Vignetten in der Slowakei und in der EU.

Gesetzgebung der Slowakischen Republik

Das zentrale Rechtsinstrument für den elektronischen Einzug, die Registrierung und die Kontrolle der Vignettenzahlung ist das Gesetz Nr. 488/2013 Z. z. über die Autobahnvignette und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geltenden Fassung (nachfolgend „Gesetz“). Dieses Gesetz regelt insbesondere:

  • Regeln für den Einzug der Vignettengebühr für die Nutzung festgelegter Autobahnabschnitte,
  • Rechte und Pflichten der Nutzer dieser Abschnitte,
  • Zuständigkeiten der Behörden der Staatsverwaltung,
  • Zuständigkeiten des Vignetten-Einzugsverwalters,
  • Durchführung der Kontrolle,
  • Haftung und Sanktionen bei Verstößen gegen gesetzliche Pflichten.

Zu den einschlägigen Rechtsvorschriften im Bereich elektronischer Vignetten gehört insbesondere die Verordnung der Regierung der Slowakischen Republik Nr. 410/2014 Z. z., mit der die Höhe der Vignettengebühr für die Nutzung festgelegter Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte festgelegt wird, sowie die Verordnung des Ministeriums für Verkehr, Bau und regionale Entwicklung der Slowakischen Republik zur Durchführung einiger Bestimmungen des Gesetzes Nr. 488/2013 Z. z. über die Autobahnvignette und zur Änderung einiger Gesetze.

Die genannten Rechtsvorschriften sind auf www.slov-lex.sk verfügbar.

Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Zu den für den Bereich elektronischer Vignetten relevanten rechtsverbindlichen Rechtsakten der Europäischen Union gehören insbesondere:

  • Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrsinfrastrukturen durch schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der späteren Änderungen und Ergänzungen, insbesondere der Richtlinien 2006/38/EG, 2006/103/EG, 2011/76/EU und 2013/22/EU.
  • Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 im Zusammenhang mit Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrsinfrastrukturen durch Fahrzeuge.